Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0241

2013/16/0241Verwaltungsgerichtshof30.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und die Rückerstattung von Normverbrauchsabgabe betrifft, als unbegründet abgewiesen.

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