2013/16/0239•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0239
2013/16/0239Verwaltungsgerichtshof16.10.2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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