2013/16/0234•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0234
2013/16/0234Verwaltungsgerichtshof14.12.2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
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