Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0153

2013/16/0153Verwaltungsgerichtshof02.07.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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