Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0116

2013/16/0116Verwaltungsgerichtshof29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.2013

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 VwGG nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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