2013/16/0050•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0050
2013/16/0050Verwaltungsgerichtshof29.08.2013
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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