Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0034

2013/16/0034Verwaltungsgerichtshof25.11.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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