Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0025

2013/16/0025Verwaltungsgerichtshof11.09.2014

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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