Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0013

2013/16/0013Verwaltungsgerichtshof25.09.2013

Regest

Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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