Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0301

2013/15/0301Verwaltungsgerichtshof29.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang, somit in seinem Abspruch betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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