2013/15/0299•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0299
2013/15/0299Verwaltungsgerichtshof10.03.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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