Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0289

2013/15/0289Verwaltungsgerichtshof21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0289

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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