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2013/15/0284•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0284
2013/15/0284Verwaltungsgerichtshof10.02.2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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