Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0278

2013/15/0278Verwaltungsgerichtshof21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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