2013/15/0221•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0221
2013/15/0221Verwaltungsgerichtshof19.12.2013
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung
Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
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