Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0221

2013/15/0221Verwaltungsgerichtshof19.12.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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