Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0205

2013/15/0205Verwaltungsgerichtshof29.06.2016

Regest

Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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