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2013/15/0181•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0181
2013/15/0181Verwaltungsgerichtshof10.02.2016
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gebäude
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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