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2013/15/0165•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0165
2013/15/0165Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang, somit hinsichtlich Einkommensteuer 2009 und 2010, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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