Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0116

2013/13/0116Verwaltungsgerichtshof21.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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