Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0090

2013/13/0090Verwaltungsgerichtshof21.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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