Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0051

2013/13/0051Verwaltungsgerichtshof27.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (Umsatzsteuer 2003) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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