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2013/13/0047•Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0047
2013/13/0047Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (Umsatzsteuer der Jahre 2005 bis 2008) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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