Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0037

2013/13/0037Verwaltungsgerichtshof30.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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