Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0008

2013/13/0008Verwaltungsgerichtshof27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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