Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0003

2013/13/0003Verwaltungsgerichtshof27.04.2016

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2016

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.