2013/13/0003•Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0003
2013/13/0003Verwaltungsgerichtshof27.04.2016
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
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