2013/12/0241•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0241
2013/12/0241Verwaltungsgerichtshof27.02.2014
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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