Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0236

2013/12/0236Verwaltungsgerichtshof23.03.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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