2013/12/0235•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0235
2013/12/0235Verwaltungsgerichtshof04.09.2014
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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