2013/12/0228•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0228
2013/12/0228Verwaltungsgerichtshof04.09.2014
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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