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2013/12/0215•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0215
2013/12/0215Verwaltungsgerichtshof09.09.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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