Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0214

2013/12/0214Verwaltungsgerichtshof28.05.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2014

Spruch

Der Bescheid wird in seinem angefochtenen ersten Spruchpunkt wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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