2013/12/0214•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0214
2013/12/0214Verwaltungsgerichtshof28.05.2014
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der Bescheid wird in seinem angefochtenen ersten Spruchpunkt wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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