Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0213

2013/12/0213Verwaltungsgerichtshof27.02.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2014

Spruch

1. über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Verbesserung der Beschwerde den Beschluss gefasst:

Dem Antrag wird stattgegeben;

2. über die Beschwerde gegen den genannten Bescheid zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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