2013/12/0199•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0199
2013/12/0199Verwaltungsgerichtshof11.12.2013
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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