Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0178

2013/12/0178Verwaltungsgerichtshof04.09.2014

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346, 40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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