2013/12/0163•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0163
2013/12/0163Verwaltungsgerichtshof13.11.2013
Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union über die mit Beschluss vom 16. September 2013, Zl. EU 2013/0005 (vormals Zl. 2013/12/00076), vorgelegten Fragen ausgesetzt.
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