2013/12/0159•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0159
2013/12/0159Verwaltungsgerichtshof27.02.2014
Parteistellung Parteienantrag Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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