Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0157

2013/12/0157Verwaltungsgerichtshof30.04.2014

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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