2013/12/0124•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0124
2013/12/0124Verwaltungsgerichtshof27.02.2014
Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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