Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0124

2013/12/0124Verwaltungsgerichtshof27.02.2014

Regest

Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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