2013/12/0123•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0123
2013/12/0123Verwaltungsgerichtshof30.04.2014
Intimation Zurechnung von Bescheiden Fertigungsklausel Unterschrift Genehmigungsbefugnis Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Überprüfung durch VwGH Behördenorganisation Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.