2013/12/0100•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0100
2013/12/0100Verwaltungsgerichtshof29.01.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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