Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0097

2013/12/0097Verwaltungsgerichtshof16.09.2013

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013120097.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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