2013/12/0092•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0092
2013/12/0092Verwaltungsgerichtshof16.09.2013
Anrufung der obersten Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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