2013/12/0079•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0079
2013/12/0079Verwaltungsgerichtshof14.10.2013
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Besondere Rechtsgebiete Verbesserungsauftrag Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Feststellungsantrag betreffend Rückersatz eines Übergenusses gemäß § 13a GehG zurückweist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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