Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0046

2013/12/0046Verwaltungsgerichtshof29.01.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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