2013/12/0043•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0043
2013/12/0043Verwaltungsgerichtshof16.09.2013
Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union über die mit Beschluss vom heutigen Tag, Zl. 2012/12/0076, vorgelegten Fragen ausgesetzt.
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