Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0042

2013/12/0042Verwaltungsgerichtshof14.10.2013

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Weisung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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