AW 2013/12/0012•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/12/0012
AW 2013/12/0012Verwaltungsgerichtshof13.01.2014
Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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