2013/11/0263•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0263
2013/11/0263Verwaltungsgerichtshof03.07.2015
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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