2013/11/0248•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0248
2013/11/0248Verwaltungsgerichtshof10.06.2015
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Ausspruch zu den Spruchpunkten 2., 4. und 5. des Straferkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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