2013/11/0244•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0244
2013/11/0244Verwaltungsgerichtshof11.11.2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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