Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0244

2013/11/0244Verwaltungsgerichtshof11.11.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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